Ausgabe 7/2021

Newsletter

Erst im August haben wir darüber berichtet: die Zinsen in Höhe von 6 % wurden damals als verfassungswidrig erklärt. Zu Zinsen kommt es, wenn Sie Ihre Steuererklärungen sehr spät abgeben oder es zu Änderungen von Bescheiden kommt. Was der Gesetzgeber jetzt daraus macht, lesen Sie in diesem Update!



Update zu den verfassungswidrigen Zinsen von 6%



Wir berichteten im August 2021:

  • Erst die Verzinsungszeiträume für 2019 und später müssen nach einer verfassungsgemäßen Neureglung in anderer Höhe als bisher mit 6 % festgesetzt werden. Die Neureglung muss bis spätestens zum 31.07.2022 getroffen werden.
  • Für die Jahre 2019 und 2020 wird coronabedingt später als bisher verzinst – für 2019 erst ab dem Monat Oktober 2021, für 2020 ab Juli 2022.


  • Update:

    Mit Schreiben vom 17.09.2021 hat das Bundesministerium Stellung zur festgestellten Verfassungswidrigkeit der Zinsen von 6 % genommen. Danach gilt:

  • Sämtliche erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 2019 werden zunächst „ausgesetzt“.
  • Die ausgesetzte Zinsfestsetzung wird allerdings nachgeholt, sobald die Neuregelung in Kraft getreten ist.
  • Stundungs- und Hinterziehungszinsen sind dagegen weiterhin mit 6 % festzusetzen, da für sie die Gesetzeswidrigkeit nicht gilt.
  • Empfehlen Sie uns weiter:

    Schön, dass Sie den ersten Schritt
    zu einer neuen Steuerberatung jetzt gehen.

    Lernen Sie uns unverbindlich kennen und lassen Sie uns bei einer Tasse Kaffee oder Tee herausfinden, wie gut wir zu Ihnen passen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Termine sind auch außerhalb der Bürozeiten nach Absprache möglich.

    Aufgrund der aktuellen Situation arbeiten Mitarbeiter abwechselnd im Home-Office. Außerdem achten wir darauf, dass eine Kontaktaufnahme mehrerer Menschen in der Kanzlei auf ein Mindestmaß reduziert ist. Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen individuellen Termin. Alternativ bieten wir auch gern Besprechungen per Telefon- oder Video-Call an.

    Beratungsstelle
    Bad Lausick
    Beratungsstelle Bad Lausick
    Rupprecht & Partner mbB
    Am Riff 1
    04651 Bad Lausick

    Telefon:   03 43 45 / 500 - 0
    Telefax:   03 43 45 / 500 - 55
    Anfrage per E-Mail

    Mo. bis Do.  8:00 - 16:00 Uhr
    Fr.  8:00 Uhr - 13:00 Uhr
    sowie nach Vereinbarung

    Anfahrt via Google-Maps
    Beratungsstelle
    Leipzig
    Beratungsstelle Leipzig
    Rupprecht & Partner mbB
    Reichsstr. 4 // Specks Hof, Aufgang A
    04109 Leipzig

    Telefon:   0341 / 23 49 81 - 0
    Telefax:   0341 / 23 49 81 - 22
    Anfrage per E-Mail

    Mo. bis Do.  8:00 - 16:00 Uhr
    Fr.  8:00 Uhr - 13:00 Uhr
    sowie nach Vereinbarung

    Anfahrt via Google-Maps